ergebenden Folgen für das Widerrufsrecht hingewiesen wurde und b) nicht erkennbar kein Interesse an ihnen hat oder ihm diese erkennbar
nicht zumutbar sind. Zumutbarkeit ist dann gegeben, wenn
– die Teillieferung für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen
Bestimmungszwecks verwendbar ist,
– die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und
– dem Kunden hierdurch weder erheblicher Mehraufwand noch zusätzliche
Kosten entstehen oder der Verkäufer sich zur Übernahme dieser Kosten bereit erklärt.
Die Kosten für Transport und Verpackung werden, soweit solche erhoben
werden, bei Teillieferungen nur einmal berechnet. 6. Gefahrenübergang Ist der Kunde Unternehmer, d.h. handelt er bei Abschluss des Vertrags in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über. In allen anderen Fällen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Kunden über, unabhängig von der gewählten Versandart. 7. Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts Das Widerrufsrecht besteht nicht wenn der Kunde bei Abschluss des Vertrags in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit und mithin als Unternehmer im Sinne des § 14 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) handelt. Das Widerrufsrecht besteht ferner nicht bei Verträgen – zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind; – zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde; – zur Lieferung alkoholischer Getränke, deren Preis bei Vertragsschluss vereinbart wurde, die aber frühestens 30 Tage nach Vertragsschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat; – zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen. – bei Verbrauchern, soweit die Bestellung aus einem und die Sendung in ein Land erfolgt, das nicht Mitglied der Europäischen Union ist. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Verträgen – zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde; – zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden; – zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde. 8. Gewährleistung, Garantie Es besteht ein gesetzliches Mängelhaftungsrecht, insoweit gelten die gesetzlichen Fristen. Sollte im Angebot eine Garantie angegeben werden, so bleibt die gesetzliche Mängelhaftung hiervon unberührt. 9. Eigentumsvorbehalt Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von Jojada. 10. Verfahren zum Umgang mit Beschwerden, Streitschlichtungsverfahren
Unser Verfahren zum Umgang mit Beschwerden entspricht den Erfordernissen der fachlichen Sorgfalt. Sollten Sie demnach Beschwerden vorbringen wollen, können Sie dies über alle hier genannten Kommunikationsmittel und Adressen/Nummern schriftlich oder mündlich tun. Eine zeitnahe Bearbeitung wird zugesichert.
Unabhängig davon können Sie unter folgendem Link die Europäische Plattform für Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten erreichen:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/ Es wird darauf hingewiesen, dass der Anbieter nicht verpflichtet ist, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die Bereitschaft dazu kann jedoch im Einzelfall erklärt werden. 11. Gerichtsstand, Rechtswahl Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Liefergeschäft ist der Sitz von Jojada, wenn der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, es sei denn, dass dem Verbraucher dadurch der Schutz entzogen würde, der ihm durch die zwingenden Vorschriften des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. In letzterem Fall gilt das Recht des Staates in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. 12. Hinweise zur Verpackungsverordnung Es wird darauf hingewiesen, dass Jojada entsprechend den gesetzlichen Vorgaben einem zugelassenen Dualen System angeschlossen ist. 13. Schlussbestimmungen (1) Für den Fall, dass eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollte, wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Dies gilt insbesondere für den bereits geschlossenen Vertrag. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung. Anderes gilt nur, wenn in diesem Fall das Festhalten am Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellt. Dann ist der Vertrag insgesamt unwirksam. (2) Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, es sei denn, dass dem Verbraucher dadurch der Schutz entzogen würde, der ihm durch die zwingenden Vorschriften des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. In letzterem Fall gilt das Recht des Staates in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. (3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich rechtliches Sondervermögen oder Verbraucher, der seinen Wohnsitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt hat oder dessen Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht zu ermitteln ist, ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen Jojada und dem Kunden der Ort unseres Geschäftssitzes. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.